Die Rechte und Pflichten bei der Zeugniserteilung richten sich für alle Arbeitnehmer alleine nach § 109 Gewerbeordnung. Die FAQ des Monats November sind:
1.
Stichwortartige Aufzählung erlaubt?
Die lediglich stichwortartige Aufzählung der dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben in einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist für sich genommen noch kein Anzeichen dafür, dass der Arbeitgeber sich im Zeugnis konkludent abwertend über seinen Arbeitnehmer äußern will. Insbesondere im Handwerk und den kleineren Betrieben trifft man häufig in dieser Art gestaltete Zeugnisse an.
2.
Verpflichten...