Die SaRS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung als Maßnahme der Gesetzgebung zur Regelung der Pandemie gilt fort.
Die Verordnung ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Ihre Geltung ist zeitlich befristet. Mit Ablauf des 7. April 2023 tritt die Verordnung außer Kraft.