Anhebung von Mindestlohn und Minijobgrenze ab dem 1. Oktober 2022

Erfreulich: ab dem 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben.

Außerdem steigt die Minijobgrenze von bisher 450 Euro auf 520 Euro je Monat. Der Grenzbetrag orientiert sich in Zukunft an der weiteren Entwicklung des Mindestlohns. Damit wird bei einem Mindestlohn von 12 Euro bei 10 Stunden Wochenarbeitszeit der durchschnittliche Monatslohn in Höhe der Minijobgrenze von 520 Euro berechnet. Zukünftige Steigerungen des Mindeststundenlohns führen zu entsprechenden Anpassungen der Minijobgrenze.

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die am 30. September 2022 mit einem Monatslohn über 450,00 Euro bis zu 520,00 Euro beschäftigt sind, können bis zum 31. Dezember 2023 eine befristete Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen, womit die Sozialversicherungspflicht für dieses Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, solange das Arbeitsentgelt weiterhin 450 Euro übersteigt.

Neu ab dem 1. Oktober 2022 ist außerdem die Grenze im Übergangsbereich gezogen, also für die Gleitzone "Midijob". Hier erfolgt eine Anhebung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

(Vgl. Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen vom 28.06.2022, BGBl 2022 I S.969).